Das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über soziale Sicherheit ist ein wichtiger Baustein für Menschen, die in beiden Ländern gearbeitet haben. Erfahren Sie, wie dieses Abkommen Ihre Rentenansprüche beeinflusst und welche Vorteile es bietet.

Grundlagen des deutsch-polnischen Abkommens

Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Polen wurde 1975 geschlossen und mehrfach aktualisiert. Es regelt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und vermeidet Doppelversicherungen.

Wichtiger Grundsatz

Das Abkommen sorgt dafür, dass Sie für dieselbe Beschäftigungszeit nicht in beiden Ländern Beiträge zahlen müssen und Ihre Arbeitszeiten bei der Rentenberechnung zusammengerechnet werden können.

Wie funktioniert die Zusammenrechnung?

1. Antragstellung

Sie können Ihren Rentenantrag sowohl bei der deutschen Rentenversicherung als auch bei der polnischen ZUS stellen. Der Antrag wird automatisch an beide Träger weitergeleitet.

2. Prüfung der Voraussetzungen

Beide Länder prüfen, ob die jeweiligen Mindestversicherungszeiten erreicht werden. Dabei werden auch die Zeiten aus dem anderen Land berücksichtigt.

3. Berechnung der Rente

Jedes Land berechnet und zahlt den Teil der Rente, der auf die dort zurückgelegten Versicherungszeiten entfällt.

Praktisches Beispiel

Ihre Arbeitszeiten:

  • Deutschland: 20 Jahre (1990-2010)
  • Polen: 25 Jahre (1965-1990)

Ergebnis:

  • Deutsche Rente für 20 Jahre deutsche Beiträge
  • Polnische Rente für 25 Jahre polnische Beiträge
  • Beide Renten werden parallel ausgezahlt

Erforderliche Dokumente

Świadectwo pracy

Polnische Arbeitsbescheinigungen mit allen Beschäftigungszeiten

ZUS-Bescheinigungen

Nachweise über eingezahlte Beiträge zur polnischen Sozialversicherung

Beglaubigte Übersetzungen

Alle polnischen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden

Formulare E202/E205

Bescheinigungen über Versicherungszeiten für EU-Koordinierung

Zeitliche Entwicklung der Abkommen

1975

Erstes Abkommen

Grundlegendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Polen

1991

Neuabschluss

Anpassung an die veränderten politischen Verhältnisse nach 1989

2004

EU-Beitritt Polens

Integration in die europäischen Koordinierungsregeln

2010

Modernisierung

Vereinfachung der Verfahren und digitale Prozesse

Besondere Herausforderungen

Problem: Unvollständige polnische Unterlagen

Viele Arbeitsbescheinigungen aus der Zeit vor 1989 sind unvollständig oder fehlen ganz.

Lösung:

  • Direkte Anfrage bei der ZUS in Polen
  • Recherche in Betriebsarchiven
  • Zeugenaussagen von ehemaligen Kollegen
  • Rekonstruktion über andere Dokumente

Problem: Lange Bearbeitungszeiten

Die Abstimmung zwischen deutscher und polnischer Verwaltung kann mehrere Monate dauern.

Lösung:

  • Frühzeitige Antragstellung (2-3 Jahre vor Rentenbeginn)
  • Vollständige Unterlagen von Anfang an
  • Professionelle Unterstützung bei der Kommunikation
  • Regelmäßige Nachfragen zum Bearbeitungsstand

Praktische Tipps für polnische Arbeitszeiten

Unterlagen beschaffen

Wenden Sie sich direkt an die ZUS oder ehemalige Arbeitgeber in Polen

Übersetzungen

Nutzen Sie nur beeidigt übersetzte Dokumente für offizielle Anträge

Kommunikation

Halten Sie alle Korrespondenz mit Behörden schriftlich fest

Zeitplanung

Planen Sie mindestens 12-18 Monate für das gesamte Verfahren ein

ZUS - Die polnische Rentenversicherung

Die Zakład Ubezpieczeń Społecznych (ZUS) ist der polnische Sozialversicherungsträger und Ihr Ansprechpartner für polnische Rentenzeiten.

Wichtige ZUS-Kontakte:

  • Hauptsitz: ZUS Warszawa, ul. Szamocka 3/5, 01-748 Warszawa
  • Telefon: +48 22 560 16 00
  • Website: www.zus.pl
  • E-Mail für Auslandsfälle: [email protected]

Fazit

Das deutsch-polnische Abkommen über soziale Sicherheit bietet wichtige Vorteile für Menschen mit Arbeitszeiten in beiden Ländern. Mit der richtigen Vorbereitung und vollständigen Unterlagen können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen. Die Zusammenarbeit zwischen DRV und ZUS funktioniert gut, erfordert aber Geduld und sorgfältige Dokumentation.

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